Ambulante Pflege für Kinder

img1

Das Nashörnle ist für Sie da

In unserer Abteilung "Nashörnle" leisten wir allgemeine und spezielle Krankenpflege für Kinder und Jugendliche. Unser Ansatz ist ganzheitlich: es geht nicht allein um eine optimale gesundheitliche und pflegefachliche Versorgung, sondern um die tägliche Begleitung und Fürsorge unserer jungen Patienten. Abgestimmt auf die Bedürfnisse kranker Kinder und Jugendlichen und deren Familien fördern wir die Entwicklung des Kindes.

Die Pflege Ihres Kindes zuhause

Wir helfen Ihnen punktuell da, wo Sie unsere Unterstützung benötigen, z. B. bei der

  • Medikamentengabe
  • Sauerstoffgabe
  • (Insulin-)Injektionen
  • Verbandswechsel
  • bei Ernährungsstörungen.

Überwachung in Kindergarten und Schule

Neben der häuslichen Kinderkrankenpflege begleiten wir unsere kleinen Patienten beim Besuch des Kindergartens oder auch der Schule, sofern dies medizinisch notwendig ist. Hierbei verstehen sich unsere Mitarbeiter/innen als fachpflegerisches Mitglied des pädagogischen Teams. Wir erbringen unsere Leistungen sowohl in Regeleinrichtungen als auch in Fördereinrichtungen und Werkstätten. Bei medizinischer Notwendigkeit sichern wir die fachpflegerische Überwachung während des Transportes Ihres Kindes.

Stundenweise (intensivmedizinische) Überwachung von chronisch kranken Kindern

Wir sichern die stundenweise Überwachung bei Herzerkrankungen, Leukämie, Mukoviszidose, schwerstmehrfach Behinderung und Epilepsie bis hin zur 24stündigen Heimbeatmung und/oder Überwachung durch die ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft.

Weitere Entlastung für Familien – der Hauswirtschaftliche Betreuungsdienst

Zu Ihrer Entlastung bieten wir durch unsere Abteilung "Hauswirtschaftlicher Betreuungsdienst" Leistungen in Ihrem Haushalt an. mehr erfahren

Kostenklärung! Wir lassen Sie nicht alleine!

Grundsätzlich haben Eltern die freie Wahl des Pflegedienstes, analog zur freien Arztwahl nach § 76 Sozialgesetzbuch V.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der häuslichen Intensivpflege, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht als sogenannte medizinische Behandlungspflege. Hierzu stellt Ihr Hausarzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus. Die ärztlich delegierten Maßnahmen können punktuell mittels Hausbesuchen oder stundenweise durch uns erbracht werden.

Insbesondere die medizinisch notwendige stundenweise Überwachung bis hin zu 24 Stunden am Tag bedarf einer intensiven Kostenklärung mit Ihrer Krankenkasse. Hierbei vereinbart der Pflegedienst eine Stundenvergütung mit der Krankenkasse, gemäß des bestehenden Versorgungsvertrages auf Landesebene. Oftmals werden hier Leistungen der Grundpflege zu Lasten der Pflegeversicherung und/oder dem Bundesteilhabegesetz abgegrenzt.

Somit ist jede intensivpflegerische Versorgung individuell mit der Krankenkasse zu besprechen. Hierbei unterstützen Sie unsere Leistungsexperten bei der Antragsstellung. Diese Kostenklärung erfolgt meist schon vor der Entlassung aus dem Krankenhaus. Hier arbeiten wir intensiv mit den Sozialdiensten der Kliniken eng zusammen. Ebenso ist Ihr Hausarzt bei der Beantragung der verordneten Leistungen ein wichtiger Ansprechpartner und eng eingebunden.

Zur Broschüre

Sind noch Fragen offen, oder haben Sie Interesse?

Dann rufen Sie uns gerne an, oder schreiben und eine Nachricht.

Kontaktieren Sie uns